Zum Inhalt springen

Datum: 12.02.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 287/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 12.351,00 EUR EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.