Datum: 12.02.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 287/25
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 12.351,00 EUR EUR festgesetzt.
4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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