Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 12.02.2026
Aktenzeichen: 8 Ca 148/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 573.867,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 21.02.2025 zu bezahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 17 % und die Beklagte 83 % zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 703.819,00 EUR festgesetzt.
4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.