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Datum: 12.02.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 148/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 573.867,00 EUR zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz seit 21.02.2025 zu bezahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

2. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 17 % und die Beklagte 83 % zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 703.819,00 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.