1. Es wird festgestellt, dass die Änderungen der Arbeitsbedingungen durch die Kündigung vom 31.07.2025 unwirksam ist.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/4 und der Beklagte zu 3/4
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