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Datum: 29.01.2026

Aktenzeichen: 8 Ca 236/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 235,33 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2025 zu bezahlen.

2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin EUR 200,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 1. August 2025 zu bezahlen.

3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

4. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 6.044,23 EUR festgesetzt.

6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.