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Datum: 16.01.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 282/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.404,51 EUR netto nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 9. Juli 2025 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Klägerin wird verurteilt, an die Beklagte 1.404,51 EUR netto nebst Zinsen in Höhe 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hieraus seit dem 1. Oktober 2025 zu bezahlen.

4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin 76 %, die Beklagte 24 % zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 5.927,52 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.