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Datum: 13.01.2026
Aktenzeichen: 13 Ca 127/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom
16.06.2025 nicht zum 31.01.2026 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Regionalverkaufsleiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den
Feststellungsantrag Ziff. 1 weiter zu beschäftigen.
3. Die Auflösungsanträge der Beklagten werden zurückgewiesen.
4. Der Antrag auf Ausschluss der vorläufigen Vollstreckbarkeit wird zurückgewiesen.
5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
6. Der Streitwert wird auf 35.287,02 Euro festgesetzt.