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Datum: 28.11.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 12/24
Teilurteil
1. Der Kläger und die Drittwiderbeklagte werden als Gesamtschuldner verurteilt, die Richtigkeit und Vollständigkeit der mit dem Anlagenkonvolut B2 zum Schriftsatz der Beklagten vom 30.01.2024 vorgerichtlich erteilten Auskunft und der gemäß Ziff. 2 des Teilvergleichs vom 14.02.2025 – 9 Ca 12/24 – am 28.03.2025 und mit Schriftsatz vom 15.10.2025 erteilten Auskunft an Eides statt zu versichern.
2. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
3. Der Streitwert des Teilurteils wird 1.724,68 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.