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Datum: 17.11.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 150/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von den Kosten für die Beschaffung einer Sicherheitsschutzbrille mit Sehstärke und Gleitsicht in einfacher Ausführung in Höhe von 337,00 EUR freizustellen.

2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 337,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.