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Datum: 17.11.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 365/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 23.231,01 EUR zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
- aus 17.857,49 EUR seit 14.12.2024,
- aus 484,98 EUR seit 21.12.2024,
- aus 2.909,86 EUR seit 16.07.2025 und
- aus 1.978,69 EUR seit 07.11.2025.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger mit Wirkung ab dem Monat November 2025 monatlich 2.136,66 EUR betriebliche Altersversorgung, fällig jeweils am 20. eines Monats, zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 10 % und die Beklagte 90 % zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 120.677,63 EUR festgesetzt.
6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.