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Datum: 17.11.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 364/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.861,29 EUR zu bezahlen nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz
- aus 9.267,09 EUR seit 14.12.2024,
- aus 227,74 EUR seit 21.12.2024 und
- aus 1.366,46 EUR seit 16.07.2025.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger mit Wirkung ab dem Monat Juli 2025 monatlich 1.609,50 EUR betriebliche Altersversorgung, fällig jeweils am 20. eines Monats, zu zahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 18 % und die Beklagte 82 % zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 95.999,65 EUR festgesetzt.
6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.