Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 17.11.2025
Aktenzeichen: 7 Ca 241/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25.800,06 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 07.12.2024 zu zahlen.
2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger ab dem Monat November 2025 2.399,68 € betriebliche
Altersversorgung, fällig am 20. eines Monats zu zahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.