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Datum: 10.10.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 140/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 3. April 2025 nicht beendet wurde.

2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung des Beklagten vom 19. Mai 2025 nicht beendet wurde.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.000,00 EUR zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz ab dem 4. Juni 2025 zu bezahlen.

4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

5. Der Streitwert wird auf 38.750,00 EUR festgesetzt.

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.