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Datum: 26.09.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 114/25

1. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 316,67 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 16.07.2024 zu bezahlen.

2. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 956,50 EUR brutto sowie 506,50 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 16.08.2024 zu bezahlen.

3. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.924,54 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus ab dem 16.01.2025 zu bezahlen. 

4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 

5. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 82 %, der Beklagte 18 % zu tragen. 

6. Der Streitwert wird auf 20.371,62 EUR festgesetzt. 

7. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.