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Datum: 19.08.2025

Aktenzeichen: 8 Ca 67/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 10.03.2025 nicht beendet wird.

2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

4. Der Streitwert wird auf 17.850,00 EUR festgesetzt.

5. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.