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Datum: 10.07.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 388/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die tariflichen Zusatzbeträge für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 3.558,41 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.758,26 EUR seit 01.08.2023 und aus 1.800,15 EUR seit 01.08.2024 zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.825,46 EUR brutto nebst Zinsrückstand bis 31.12.2024 in Höhe von 847,04 EUR sowie laufende Zinsen aus 8.825,46 EUR in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.01.2025 zu bezahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die tariflichen Trafobausteine für die Jahre 2023 und 2024 in Höhe von insgesamt 2.201,26 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 1.095,68 EUR seit 01.03.2023 und aus 1.105,58 EUR seit 01.03.2024 zu bezahlen.
4. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
5. Von Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger ein Fünftel und die Beklagte vier Fünftel zu tragen.
6. Der für die Beschwer maßgebliche Streitwert wird auf 14.185,57 EUR festgesetzt.
7. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.