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Datum: 22.05.2025

Aktenzeichen: 11 Ca 239/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 21.11.2024 aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 
3. Der Streitwert wird auf 823,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird - soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist - nicht gesondert zugelassen.