Datum: 24.04.2025
Aktenzeichen: 8 Ga 1/25
1. Der Antrag wird zurückgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 7.020,00 EUR festgesetzt.
4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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