Zum Inhalt springen

Datum: 24.04.2025

Aktenzeichen: 8 Ga 1/25

1. Der Antrag wird zurückgewiesen. 

2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

3. Der Streitwert wird auf 7.020,00 EUR festgesetzt.

4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.