Datum: 03.04.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 205/24
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 12.960,00 EUR festgesetzt.
4. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
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