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Datum: 21.03.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 328/24
Soweit über die Klag- und Widerklaganträge nicht durch Teilurteil vom 21. März 2025 entschieden wurde, wird das Verfahren gemäß § 149 Abs. 1 ZPO bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gegen den Kläger (polizeiliches Aktenzeichen: ST 1187515/2024) ausgesetzt.