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Datum: 07.02.2025
Aktenzeichen: 9 Ca 250/24
1. Der Einspruch der Klägerin gegen das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Freiburg – Kammern Lörrach – vom 5. November 2024 – 9 Ca 250/24 – wird verworfen.
2. Die Klägerin hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf EUR 1.485,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.