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Datum: 18.11.2024

Aktenzeichen: 1 Ca 70/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers durch die Kündigung vom 26.03.2024 - zugestellt am 28.03.2024, nicht beendet wurde.
2. Die Beklagte wird verurteilt. den Kläger als Head of Department weiter zu beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

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