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Datum: 23.10.2024
Aktenzeichen: 15 Ca 86/24
I. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.02.2024
nicht aufgelöst worden ist.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
III. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Verfahren wird festgesetzt auf 10.200 Euro.