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Datum: 23.10.2024

Aktenzeichen: 15 Ca 86/24

I. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 19.02.2024 nicht aufgelöst worden ist.
II. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. 
III. Der Wert des Streitgegenstandes für dieses Verfahren wird festgesetzt auf 10.200 Euro.

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