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Datum: 15.10.2024

Aktenzeichen: 2 Ca 233/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger restliches Entgelt für Juni 2024 in Höhe von 302,67 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p. a. hieraus ab 01.07.2024 zu bezahlen.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
4. Der Streitwert wird auf 605,34 EUR festgesetzt.
5. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

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