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Datum: 08.10.2024

Aktenzeichen: 2 Ca 44/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers mit der Beklagten durch die Kündigung der Beklagten vom 31.01.2024 nicht zum 31.03.2024 geendet hat.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu unveränderten Bedingungen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtsstreits als Abteilungsleiter Bau & Technik (Architekt) weiterzubeschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
5. Der Streitwert wird auf 26.000,00 EUR festgesetzt. 
6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

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