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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Die Schaltflächen in den Spaltenüberschriften dienen zum Sortieren der Tabelle nach der jeweiligen Spalte.

Datum Aktenzeichen Tenor
19.12.2025 9 Ca 328/24

Schlussurteil

1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 12.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Dezember 2024 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Widerklage, soweit nicht über diese bereits durch das Teilurteil vom 21. März 2025 entschieden wurde, abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 57 %, die Beklagte 43 % zu tragen.

4. Der Streitwert des Schlussurteils wird auf 17.320,00 EUR festgesetzt. 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

18.12.2025 1 Ca 124/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 11.04.2025 bis 30.04.2025 in Höhe von 2.648,59 € brutto abzüglich erhaltener 1.193,51 € netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.05.2025 — 31.05.2025 in Höhe 3.444,41 € brutto zuzüglich 182,00€ zu bezahlen abzüglich am 11.06.2025 erhaltener 1.310,93 € netto. 
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 11.04.2025 — 30.04.2025 210,00 € netto Spesen zu bezahlen. 
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.06.2025 bis 12.06.2025 in Höhe von 1.413,00 € brutto zu bezahlen. 
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung für den Zeitraum 11.04.2025 — 12.06.2025 in Höhe von 565,20 € brutto zu bezahlen. 
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
7. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

25.11.2025 13 Ca 194/25

1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
3. Der Streitwert wird auf 12.150 € festgesetzt.

17.12.2025 12 Ca 136/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. 
3. Der Streitwert wird auf 411,42 EUR festgesetzt. 
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits kraft Gesetzes zulässig ist, nicht gesondert zugelassen.