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Datum: 19.12.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 328/24

Schlussurteil

1. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 12.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25. Dezember 2024 zu bezahlen.

2. Im Übrigen wird die Widerklage, soweit nicht über diese bereits durch das Teilurteil vom 21. März 2025 entschieden wurde, abgewiesen.

3. Von den Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger 57 %, die Beklagte 43 % zu tragen.

4. Der Streitwert des Schlussurteils wird auf 17.320,00 EUR festgesetzt. 

5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.