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Datum: 18.12.2025
Aktenzeichen: 1 Ca 124/25
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 11.04.2025 bis 30.04.2025 in Höhe von 2.648,59
€ brutto abzüglich erhaltener 1.193,51 € netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.05.2025 — 31.05.2025 in Höhe 3.444,41
€ brutto zuzüglich 182,00€ zu bezahlen abzüglich am 11.06.2025 erhaltener 1.310,93 € netto.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 11.04.2025 — 30.04.2025 210,00 € netto Spesen zu
bezahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.06.2025 bis 12.06.2025 in Höhe von 1.413,00
€ brutto zu bezahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung für den Zeitraum 11.04.2025 — 12.06.2025 in Höhe von
565,20 € brutto zu bezahlen.
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
7. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.