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Datum: 18.12.2025

Aktenzeichen: 1 Ca 124/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 11.04.2025 bis 30.04.2025 in Höhe von 2.648,59 € brutto abzüglich erhaltener 1.193,51 € netto zu bezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.05.2025 — 31.05.2025 in Höhe 3.444,41 € brutto zuzüglich 182,00€ zu bezahlen abzüglich am 11.06.2025 erhaltener 1.310,93 € netto. 
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 11.04.2025 — 30.04.2025 210,00 € netto Spesen zu bezahlen. 
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.06.2025 bis 12.06.2025 in Höhe von 1.413,00 € brutto zu bezahlen. 
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Urlaubsabgeltung für den Zeitraum 11.04.2025 — 12.06.2025 in Höhe von 565,20 € brutto zu bezahlen. 
6. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
7. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. 
8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.