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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Freiburg zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

Datum Aktenzeichen Tenor
 
11.06.2024 2 Ca 83/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 29.02.2024 beendet wurde.
2. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis auch nicht durch die hilfsweise ordentliche Kündigung vom 29.02.2024 zum 30.06.2024 beendet wird.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsrechtstreits als Technischer Leiter weiter zu beschäftigen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 29.363,00 EUR festgesetzt.
6. Die - ohnehin statthafte - Berufung wird nicht gesondert zugelassen. 

 
05.06.2024 11 Ca 20/23

I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 29.734,69 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 14. Oktober 2023 zu zahlen. 

II. Es wird festgestellt, dass der mit der Klageschrift vom 02.11.2023 gestellte Antrag hinsichtlich einer Summe von 30.105,31 EUR in der Hauptsache erledigt ist. 

III. Die Kosten des Rechtsstreites trägt die Beklagte. 

IV. Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 59.840,00 EUR. 

 
04.06.2024 2 Ca 51/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 06.02.2024 nicht beendet wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als Sachbearbeiter Forderungsmanagement weiterzubeschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtstreits zu tragen.
5. Der Streitwert wird auf 7.175,08 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird zugelassen.

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