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Prozesskostenhilfe

Modernes, kreatives Bild mit Zeitungsausschnitten zum Thema Prozesskostenhilfe.Die Durchführung eines Rechtsstreits kostet Geld. Es fallen in der Regel Gerichtskosten und bei Beauftragung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts auch außergerichtliche Kosten in Form der Rechtsanwaltsvergütung an. Die Prozesskostenhilfe soll den Parteien, die diese Kosten nicht aufbringen können, die Verfolgung oder Verteidigung ihrer Rechte ermöglichen.


Voraussetzungen für die Bewilligung

Einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe hat,

  • wer die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, 
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung nach der Einschätzung des Gerichts hinreichend Aussicht auf Erfolg hat
  • und nicht mutwillig erscheint.

Ein Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht nicht, wenn eine Rechtsschutzversicherung oder gewerkschaftlicher Rechtsschutz die Kosten übernimmt.

Antrag

Erforderlich ist ein Antrag, aus dem sich die Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ergeben muss.  Dem Antrag ist eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse beizufügen. Hierzu ist ein amtlicher Vordruck zu benutzen. Dieser ist vollständig auszufüllen. Die erforderlichen Belege sind beizufügen. Zur Information finden Sie hier das Hinweisblatt zum Formular für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe. 

Wirkung der Bewilligung

Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bewirkt die vorläufige volle oder teilweise Befreiung von den Prozesskosten unter Ausschluss der dem Gegner etwa zu erstattender Kosten.

Bis zum Ablauf von vier Jahren nach Verfahrensbeendigung besteht die Verpflichtung, wesentliche Verbesserungen der wirtschaftlichen Verhältnisse oder eine Änderung der Anschrift unverzüglich mitzuteilen. Bei einem Verstoß gegen diese Pflichten muss mit einer Aufhebung der Bewilligung der Prozesskostenhilfe gerechnet werden.

Wenn sich die Einkommens- und Vermögensverhältnisse ändern, ist eine nachträgliche Heranziehung zur Tragung oder eine vollständige Befreiung von den Prozesskosten möglich.

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