Datum: 03.02.2025

Aktenzeichen: 9 Sa 44/24

I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25.07.2024 – 2 Ca 103/24 – abgeändert:
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.

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