I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg vom 25.07.2024 – 2 Ca 103/24 –
abgeändert:
1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
II. Die Revision wird nicht zugelassen.
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