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Datum: 27.04.2026

Aktenzeichen: 9 Sa 13/26

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kammern Lörrach, vom 16.01.2026, 9 Ca 282/25, wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.