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Datum: 29.10.2026

Aktenzeichen: 3 Sa 15/26

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 22. Januar 2026 - 1 Ca 189/25 - wird als unzulässig verworfen.

2. Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.