Datum: 08.04.2025
Aktenzeichen: 15 Sa 39/24
1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 27.06.2024 - 22 Ca 4624/23 - wird als
unzulässig verworfen.
2. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.