Datum: 04.02.2025
Aktenzeichen: 11 Sa 29/24
1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 31.7.2024 - 9 Ca 468/23 - abgeändert.
2. Die Klage wird abgewiesen.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.