Datum: 05.02.2025

Aktenzeichen: 10 Sa 34/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen - Kammern Radolfzell - vom 18. Juli 2024 - 7 Ca 180/24 - wird auf Kosten der Beklagten als unzulässig verworfen.
2. Die Revision wird zugelassen.

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