De-Mail-Postfach
Beim Versand über eine absenderbestätigte De-Mail können Sie auf eine qualifizierte elektronische Signatur (qeS)
verzichten.
Weitere Informationen zu De-Mail finden Sie hier.
Wichtig: Um mit den Gerichten kommunizieren können, muss Ihr De-Mail-Postfach in der Lage sein, eine
absenderbestätigte De-Mail zu verschicken. Bitte wählen Sie bei Ihrem Dienste-Anbieter bei der Einrichtung des
Postfachs die entsprechende Option.
Die De-Mail-Adresse des für Sie zuständigen Gerichts finden Sie für alle Gerichte und Justizbehörden
Baden-Württembergs hier.
Wenn Sie nicht wissen, welches Gericht für Sie örtlich zuständig ist, können Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis des Justizportals nachschlagen.
Wichtig: Sie müssen Ihren Schriftsatz als elektronisches Dokument im PDF-Format einreichen.
Wichtig: Um eine absenderbestätigte De-Mail zu verschicken, müssen Sie in Ihrem Postfach regelmäßig
das Häkchen „absenderbestätigt“ anhaken.
Ein De-Mail-Postfach ist – je nach Anbieter – mit unterschiedlichen Kosten für die Einrichtung und den einzelnen
De-Mail-Versand verbunden. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem De-Mail-Anbieter.