In dieser Rubrik werden die Entscheidungstenöre aller Kammern des Arbeitsgerichts Stuttgarts einschließlich der Außenkammern zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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Datum | Aktenzeichen | Tenor |
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27.06.2024 | 22 Ca 1300/24 |
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09.04.2024 | 7 Ca 5652/23 |
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits. |
27.06.2024 | 22 Ca 4624/23 |
1. Die Klage wird auch sonst abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die Beklagte trägt. 3. Der Streitwert wird auf 26.060,- € festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
12.06.2024 | 18 Ca 6609/23 |
1. Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 11.493,26 EUR brutto nebst jährliche Zinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit 30.11.2023 zu zahlen. |
26.06.2024 | 15 Ca 5236/23 |
1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 16. Februar 2024 – 15 Ca 5236/23 – wird aufrechterhalten. 2. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt. 4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen. |
15.05.2024 | 28 Ca 1155/24 |
1.Der Beklagte wird verurteilt, dem Kläger Auskunft zu erteilen über die von ihm vom 01.01.2022 bis einschließlich
31.08.2022 geleisteten Arbeitsstunden. |
12.06.2024 | 18 Ca 6044/23 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.393,55 EUR brutto nebst jährliche Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten
über dem Basiszinssatz der EZB seit 01.07.2023 zu zahlen. |
27.02.2024 | 27 Ca 273/22 |
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger EUR 700,00 brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem Basiszinssatz seit 31.12.2021 zu bezahlen. |