Datum: 26.06.2024

Aktenzeichen: 20 Ca 1040/23

1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.150,16 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.05.2023 zu zahlen.
2. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 41 % und die Beklagte 59 % zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 1.150,16 EUR festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits durch Gesetz statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.


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