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Datum: 03.02.2026

Aktenzeichen: 3 Ca 5384/25

Urteil:

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis weder durch die außerordentliche noch durch die hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten vom 30.07.2025 beendet worden ist.

2. Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

3. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 21.582,80 EUR festgesetzt.