Zum Inhalt springen

Datum: 16.07.2026

Aktenzeichen: 28 Ga 53/26

Urteil:


1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

2. Der Verfügungskläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3. Der Streitwert wird auf 20.000,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.