Datum: 27.06.2024

Aktenzeichen: 22 Ca 33/24

1. Die Klage wird bezüglich der Klaganträge Ziff.1.1 bis 1.42, 1.44 bis 1.46 abgewiesen.

2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

3. Der Streitwert wird auf 5000,- € festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.