1. Die Klage wird bezüglich der Klaganträge Ziff.1.1 bis 1.42, 1.44 bis 1.46 abgewiesen.
2. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
3. Der Streitwert wird auf 5000,- € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.