1. Die Klage wird auch sonst abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits mit Ausnahme der Kosten der Säumnis, die die
Beklagte trägt.
3. Der Streitwert wird auf 26.060,- € festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.