Datum: 27.06.2024

Aktenzeichen: 22 Ca 1300/24

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.12.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von EUR 2.375,98 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gern. § 247 BGB p. a. hieraus ab 7.3.2024 zu bezahlen.
  2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

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