Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 27.06.2024
Aktenzeichen: 22 Ca 1300/24
- Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Entgelt für die Zeit vom 01.12.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von EUR 2.375,98
brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gern. § 247 BGB p. a. hieraus ab 7.3.2024 zu
bezahlen.
- Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.