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Datum: 26.06.2024
Aktenzeichen: 15 Ca 5236/23
1. Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 16. Februar 2024 – 15 Ca 5236/23 – wird aufrechterhalten.
2. Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.