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Datum: 25.06.2024
Aktenzeichen: 12 Ca 1225/23
1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis
durch die Kündigungen der Beklagten vom 27.11.2023 und vom 22.02.2024 nicht
aufgelöst worden ist.
2. Die Widerklage wird abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte zu 9/10 sowie d.Kl. zu 1/10.
4. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EUR 20.069,19 festgesetzt.