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Datum: 21.07.2026

Aktenzeichen: 25 Ca 6859/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristgemäße Kündigung der Beklagten vom 23.09.2025 zum 31.12.2025 nicht aufgelöst wird.

2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 31.12.2025 hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreites als Sales Director Central Europe weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger für die im Zeitraum seit 01.01.2022 bis 31.03.2026 abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese ganz oder überwiegend auf der Tätigkeit des Klägers beruhen, vollständig und geordnet Rechnung zu legen.

4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger zu zahlen:

- als Entschädigung für die entgangene  Privatnutzung des Dienstwagens für den Monat Januar 2026 388,00 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.02.2026,

- als Entschädigung für die entgangene Privatnutzung des Dienstwagens für den Monat Februar 2026 388,00 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.03.2026,

- als Entschädigung für die entgangene Privatnutzung des Dienstwagens für den Monat März 2026 388,00 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.04.2026,

- als Entschädigung für die entgangene Privatnutzung des Dienstwagens für den Monat April 2026 388,00 € netto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.05.2026.

5. Im Übrigen wird die Klage hinsichtlich der Anträge 4a), 5, 6a) und 8 abgewiesen.

6. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

7. Der Streitwert wird auf EUR 100.825,54 EUR festgesetzt.

8. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.