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Datum: 24.02.2026

Aktenzeichen: 21 Ca 6132/25



1.         Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 24.09.2024 nicht aufgelöst wurde.

2.         Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

3.         Der Streitwert wird auf 11.715,00 EUR festgesetzt.

4.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.