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Datum: 13.01.2026
Aktenzeichen: 27 Ca 575/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, die Abmahnung vom 13.08.2024 wegen des behaupteten respektlosen Verhaltens zu widerrufen und aus der Personalakte des Klägers zu entfernen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerseite zu 79 %, der Beklagtenseite zu 21 % auferlegt.
4. Der Streitwert für dieses Urteil wird festgesetzt auf EUR 16.364,00.