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Datum: 19.11.2025
Aktenzeichen: 29 Ca 2379/25
Urteil
1.
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 31.03.2025 nicht aufgelöst wird.
2.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Chief Operations Officer weiter zu beschäftigen.
3.
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein sich auf Führung und Leistung erstreckendes, wohlwollendes qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
4.
Der Auflösungsantrag wird abgewiesen.
5.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
6.
Der Streitwert wird auf 496.085,00 Euro festgesetzt.
7.
Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.