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Datum: 26.02.2025

Aktenzeichen: 29 Ca 5745/24

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Klägerin durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 25.09.2024, zugegangen am 28.09.2024, zum 31.12.2024 nicht aufgelöst worden ist.

2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin zu den im Arbeitsvertrag vom 19.12.2022 geregelten Arbeitsbedingungen als Operations Manager am Standort Stuttgart bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungsantrag weiter zu beschäftigen.

3. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.

4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

5. Der Streitwert wird auf 18.500,00 Euro festgesetzt

6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen